Rechtsprechung
OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 254
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrsunfall; Mitverschulden; Fahruntüchtig; Alkohol
Papierfundstellen
- VersR 1989, 405
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 12.10.1976 - 10 U 25/76
Auszug aus OLG Koblenz, 21.12.1987 - 12 U 297/87
»... Bei der Abwägung der Schadensverteilung ist davon auszugehen, daß den Fahrer grundsätzlich allein die Verantwortung für die Führung seines Kfz trifft (vgl. BGH, VersR 66, 567; OLG Celle, VersR 78, 330).
- OLG Hamm, 16.03.2000 - 6 U 239/99
Wechselseitige Haftung bei einem Unfall mit einem gestohlenen Kraftwagen nach …
In den meisten zu dieser Frage veröffentlichten Entscheidungen hat das Mitverschulden des Beifahrers, dem wegen des Mitfahrens bei einem angetrunkenen Fahrer zumindest ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen war, je nach den Umständen des Einzelfalles zu Anspruchskürzungen zwischen 25 % und 50 % geführt (vgl. OLG Hamm - 9. ZS - VersR 97, 126: 1/4; OLG Celle, VersR 82, 960: 1/4; OLG Oldenburg, VersR 98, 1390: 1/3; OLG Koblenz, VersR 89, 405: 1/3; OLG Frankfurt; VersR 80, 287: 1/3; OLG Karlsruhe, VersR 90, 318: 2/5; OLG Koblenz, VersR 80, 238: 1/2; vgl. hierzu auch Berger, VersR 92, 168, 170). - OLG Braunschweig, 24.06.2021 - 7 U 1404/19
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Höhe der Haftungsquote; Befahren eines …
So hat das OLG Oldenburg in einem Fall eine Mithaftung des Beifahrers von einem Drittel angenommen (OLG Oldenburg, Urteil vom 26.06.2997, Az. 8 U 210/96, Rn 23, zitiert nach juris), ebenso das OLG Koblenz ( Urteil vom 21.12.1987, Az. 12 U 297/87 , zitiert nach juris, nur Orientierungssatz). - OLG Hamm, 19.03.1992 - 6 U 294/91
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Verkehrsunfalls; …
Der gemeinsamen Fahrt war - anders als in den meisten Fällen, in denen bisher in der Rechtsprechung ein Mitverschulden des Beifahrers angenommen worden ist (vgl. etwa OLG Hamm - 27. ZS - ZfS 87, 290; LG Aachen NJW-RR 87, 670; OLG Koblenz VersR 89, 405) - kein gemeinsamens Zechen vorangegangen.